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Widerspruch gegen Prüfungsergebnisse

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Manchmal lohnt ein Widerspruch: Schlechte Prüfungsergebnisse lassen sich oft anfechten

Auch wenn es für den einzelnen Studenten eine ungewöhnliche und schmerzliche Situation sein kann: Ein schlechtes Prüfungsergebnis kommt häufiger vor, als gedacht. Trotz des Vertrauens in die eigene Leistungsfähigkeit und das persönliche Können gelingt es manchmal nicht, in einer Prüfungssituation alle seine Stärken auszuspielen. In der Folge stehen Noten, die weit hinter den Erwartungen zurückbleiben. Denkbar - und ebenfalls nicht selten - sind Fälle, in denen die schlechte Bewertung aber nicht auf mangelhaften Leistungen des betroffenen Studenten beruht, sondern die Folge einer unkorrekten Kontrolle der Prüfungsaufgaben ist oder gar eine bewusste Abstufung aufgrund ideologischer Gründe darstellt. In solchen und ähnlichen Situationen kann sich die Anfechtung der Prüfungsbewertung lohnen.

Schlechte Bewertungen nicht einfach hinnehmen

Ohne Frage: Faulheit darf nicht belohnt werden und eine unzureichende Vorbereitung auf Prüfungen kann und muss zu einem negativen Ergebnis führen. Allerdings braucht kein Student eine ungerechtfertigt schlechte Bewertung hinzunehmen und sollte sich gegebenenfalls gegen die betreffende Entscheidung der Universität wehren. Dies ist deshalb so wichtig, weil ein vorgenommener Punkteabzug oder gar eine nicht bestandene Prüfung Hindernisse auf dem Weg zur eigenen beruflichen Karriere sein können. Bei auffallend unerklärlichen Bewertungsergebnissen sollte daher immer geprüft werden, ob eine Anfechtung infrage kommt.

Mögliche Gründe für ein falsch-negatives Prüfungsergebnis

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die für ein falsch-negatives Prüfungsergebnis verantwortlich sein können. Angefangen bei einem schlichten Irrtum des Prüfers (beispielsweise beim Übersehen von Anlagen) über Rechenfehler bei der Addition der einzelnen Aufgaben-Punkte bis hin zu einem rechtswidrigen Punkteabzug wegen der zweifelhaften Vorgabe, die Arbeit in einer bestimmten, von der Uni oder einzelnen Professoren ideologisch gewünschten Form ("Gendersprache") abzuliefern, reicht hier die Bandbreite der Möglichkeiten. Die meisten Studenten entwickeln ohnehin ein Gespür dafür, wenn "irgendwas nicht stimmt" und nehmen daher gezielt diejenigen Prüfungsbewertungen in den Blick, die tatsächlich anfechtungswürdig sind.

Beispiele für anfechtbare Bewertungen im Überblick

Beispiele für anfechtbare Bewertungen sind:

 Unvollständige Berücksichtigung der erledigten Aufgaben.
 Falsche Addition der einzelnen Aufgaben-Punkte.
 Schlechte Bewertung trotz des eigenen Eindrucks, die Prüfung sehr gut bestanden zu haben.
 Punkteabzug wegen Unterlassen von sogenannter "gendergerechter Sprache".
 Abzug von Punkten für falsche Antworten bei einem Multiple-Choice-Test.

Voraussetzungen für eine Anfechtung des Prüfungsergebnisses

Damit sich ein Prüfungsergebnis anfechten lässt, muss dem betroffenen Studenten zunächst einmal eine entsprechende schriftliche Nachricht über die Benotung beziehungsweise einen Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung wirksam zugegangen sein. Wie diese Information an den einzelnen Universitäten gehandhabt wird, ist nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich muss aber ein "anfechtbarer Verwaltungsakt" vorliegen - es muss also eine konkrete Entscheidung bezüglich der Punktevergabe vorliegen. In Fällen, in denen eine Nachprüfung oder eine unkomplizierte Wiederholung der Prüfung möglich wäre, ist ein Widerspruch manchmal nicht zulässig.

Wegen der Komplexität dieses Themas empfiehlt sich ohnehin die Inanspruchnahme juristischen Beistands. Manche Rechtsanwaltskanzleien sind extra auf Prüfungsanfechtungen spezialisiert und können betroffene Studenten daher entsprechend beraten.

Keine Zeit verlieren: Die Fristen für eine mögliche Prüfungsanfechtung

Im Bescheid über das Prüfungsergebnis ist normalerweise eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Aus dieser ergibt sich die Frist für einen möglicherweise einzulegenden Widerspruch. Im Regelfall muss dies innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Prüfungsergebnisses geschehen. Fehlt eine qualifizierte Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich der Zeitraum für die Widerspruchserhebung auf ein Jahr.

Wichtiger Hinweis: Die Berechnung von Widerspruchsfristen ist nicht immer ganz einfach und hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. So ist eventuell sogar die Anfechtung der Ergebnisse von Prüfungen möglich, die der aktuellen Bewertung zeitlich vorausgehen. Die Nutzung anwaltlicher Beratung ist daher auch aus diesem Grund sinnvoll.

Kosten und Chancen abwägen

Nicht jede Prüfungsanfechtung führt zum Erfolg. Je nach Sachlage, den geltenden Rechtsvorschriften und nicht zuletzt auch in Abhängigkeit von der Strategie des Widerspruchsverfahrens sind die Chancen auf eine Änderung der ursprünglichen Bewertung unterschiedlich. Es muss daher immer gründlich abgewogen werden, in was für einem Verhältnis der (auch finanzielle) Aufwand zum möglichen Erfolg des Widerspruchs steht und welche Konsequenzen das schlechte Ergebnis der Prüfung tatsächlich hat. Unverzichtbar bei der Entscheidung für oder gegen eine Anfechtung ist es immer, die möglicherweise entstehenden Kosten für das Verfahren (inklusiver eventuell nötigem Gerichtsprozess) zu bedenken und gut zu überlegen, ob sich das angestrebte Karriereziel nicht auch trotz der (vielleicht nur einmalig) ungünstigen Bewertung erreichen lässt.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt und die Angaben ohne Gewähr erfolgen sowie die Artikel icht stets aktualisiert werden.