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Fernkurs: Altenbetreuung – Betreuungskraft gem. §§ 43b, 53c SGB XI

Der Lehrgang "Altenbetreuung – Betreuungskraft gem. §§ 43b, 53c SGB XI" richtet sich an Personen, die eine berufliche Qualifikation in der Altenbetreuung erlangen möchten. In einem Zeitraum von 18 Monaten erfolgt eine umfassende Einarbeitung in die rechtlichen, psychologischen und praktischen Aspekte der Altenpflege. Die Ausbildung vermittelt das notwendige Wissen und die Fähigkeiten, um als Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen tätig zu werden und den spezifischen Bedürfnissen älterer Menschen gerecht zu werden.

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Details zum Fernkurs:

Voraussetzungen: Für die Teilnahme am Kurs „Altenbetreuung – Betreuungskraft gem. §§ 43b, 53c SGB XI“ sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Voraussetzung ist jedoch der Nachweis über 120 Arbeits- bzw. Praktikumsstunden in einer Pflegeeinrichtung, die sowohl 40 Stunden Orientierungs- als auch 80 Stunden Betreuungspraktikum umfassen müssen.

Zudem ist eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs erforderlich, die zum Zeitpunkt des Zertifikatserwerbs nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Studienbeginn und Dauer: Der Studienbeginn für den Fernkurs "Altenbetreuung – Betreuungskraft gem. §§ 43b, 53c SGB XI" ist jederzeit möglich.

Die reguläre Studiendauer beträgt 18 Monate, wobei Sie die Möglichkeit haben, Ihren Lehrgang kostenlos zu verlängern. So können Sie Ihr Studium optimal an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.
Studieninhalte: Inhalte des Fernkurses Altenbetreuung – Betreuungskraft gem. §§ 43b, 53c SGB XI:
- Grundlagen der Altenbetreuung
- Psychologische Aspekte des Alterns
- Gesundheit und Krankheit im Alter
- Ernährung älterer Menschen
- Kommunikation für Betreuungskräfte
- Einführung in die Pflegeversicherung
- rechtliche Rahmenbedingungen in der Altenpflege
- Unterstützung von demenzkranken Menschen
- Praxisnahe Betreuungstechniken
- Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für Senioren

Seminare und Termine
- Praktika in Pflegeeinrichtungen (mindestens 120 Stunden erforderlich)
- Erste-Hilfe-Kurs vor Kursabschluss
- Online-Infoveranstaltungen zur Vorstellung des Kurses
Abschluss: Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses "Altenbetreuung – Betreuungskraft gem. §§ 43b, 53c SGB XI" erhalten Sie das SGD-Zertifikat, das Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen bescheinigt.

Der Abschluss wird nach 18 Monaten Studienzeit verliehen und bestätigt Ihre Qualifikation in der Altenbetreuung gemäß den staatlichen Vorgaben.
Anbieter: SGD - Studiengemeinschaft Darmstadt*