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Umschulungskosten - wer zahlt was

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Eine Umschulung kann ein wichtiger Schritt für die eigene Karriere sein - egal, ob man sich beruflich neu orientieren, in eine Branche quereinsteigen oder auch einen kompletten Neustart wagen möchte. Mit einer staatlich geförderten oder auch privat finanzierten Umschulung starten viele Menschen durch. Dennoch gelten für eine Umschulung gewisse Voraussetzungen, wenn es um die Kosten geht. Wer was zahlt und worauf es zu achten gilt, stellen wir nachfolgend genauer vor.

Die Umschulung - was ist das genau?

Bei einer Umschulung handelt es sich um eine Möglichkeit zur beruflichen Neuorientierung, die einer klassischen Weiterbildung ähnelt - allerdings mit einem Unterschied. Man vertieft nicht etwa die Kenntnisse, die man bereits in seinem bisherigen Berufsfeld erlernt hat, sondern lernt eine andere Branche kennen. Damit lassen sich Kompetenzen für ein anderes Berufsfeld erlernen, was einen nachfolgenden Einstieg deutlich erleichtert.

Die Umschulung wird in Deutschland in §1, Absatz 5 des im Berufsbildungsgesetzes geregelt. Durch sie sollen Menschen die Möglichkeit bekommen, sich den stetigen Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen und sich für andere Berufsfelder zu qualifizieren, indem sie sich dafür erfordelriches Wissen aneignen. Ein Großteil der Umschulungen in Deutschland wird von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Rentenversicherung finanziert und durch Förderprogramme ermöglicht. Je nach den beruflichen Erfahrungen des Arbeitnehmers dauert eine Umschulung maximal zwei Jahre. Eine Umschulung kann entweder rein schulisch - also theoretisch - oder auch aus einer Kombination aus theoretischem und praktischem Teil in einem Betrieb erfolgen.

Welche Kosten fallen bei einer Umschulung an?

Die Kosten für eine Umschulung können hoch sein und nicht von jedem aus eigener Tasche bezahlt werden. Deshalb gilt es in jedem Fall im Vorfeld die Finanzierung zu organisieren. Der erste Schritt sollte der Weg zur Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter sein, um sich Informationen über individuelle Möglichkeiten einzuholen. Hier kann man sich entsprechende Angebote einholen und klären, wer die Kosten für die Maßnahme übernimmt.

Weiterhin gibt es diverse Fördermittel, die für eine Umschulung beantragt werden können.
Dazu zählen die Folgenden:

Lehrmittel
Neben den Kosten für den reinen Lehrgang können auch Ausgaben für Lernmittel, Arbeitskleidung oder die Prüfung anfallen.

Fahrtkosten
Unter Umständen können sich Umschüler die Kosten für die Anfahrt zwischen Wohnung und Umschulungsort erstatten lassen. Muss vorübergehend ein Wechsel des Wohnorts erfolgen, weil sich die Lehrstelle beispielsweise einige hundert Kilometer entfernt befindet, trägt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter hierfür die Kosten einmal pro Monat.

Unterkunft und Verpflegung
Umschüler haben die Möglichkeit, sich über ihren Träger eine Unterkunft vor Ort finanzieren zu lassen, sollte die Ausbildungsstätte zu weit entfernt für eine tägliche Anfahrt sein. Hier sind bis zu 340 Euro Mietzuschuss und 136 Euro Verpflegungskosten möglich, die dem Umschüler erstattet werden.

Kinderbetreuung
Umschüler mit Kindern unter 15 Jahren erhalten Betreuungskosten von maximal 130 Euro je Kind pro Monat. So sind die Kinder sicher versorgt, während das Elternteil sich um seine Weiterbildung kümmert.

Wann die Rentenversicherung die Kosten für eine Umschulung trägt

Die Deutsche Rentenkasse (DRV)übernimmt die Kosten für eine berufliche Neuorientierung, wenn man künftig nicht mehr dazu in der Lage ist, seinem bisherigen Beruf nachzugehen und seit mindestens 15 Jahren Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt. Oft gelten hier Ausnahmen, jedoch ist dies für die meisten Fälle gültig. Für Förderungen spielt es keine Rolle, ob eine Umschulung aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen notwendig ist. In jedem Fall müssen die gesundheitlichen Einschränkungen so gravierend sein, dass eine Berufsunfähigkeit nahe liegt.
Die Rentenversicherung ist für die Kostenübernahme aber nicht zuständig, wenn eine Kostenübernahme durch eine Berufsgenossenschaft oder die Unfallversicherung möglich ist.

Wann die Gesetzliche Unfallversicherung die Kosten übernimmt

Geförderte Umschulungen über die Gesetzliche Unfallversicherung sind dann möglich, wenn der Wechsel des Berufs durch eine berufliche Erkrankung oder einen Arbeitsunfall nötig wird. Ob die Kosten für die Umschulung von der Unfallversicherung gefördert werden, hat nichts damit zu tun, ob man selbst Mitglied bei der Versicherung ist. Die Beiträge bezahlt stets der Arbeitgeber. Dazu gehören auch Einschränkungen aufgrund eines Unfalls auf dem Arbeitsweg.

Wann die Berufsgenossenschaft die Umschulung bezahlt

Die Voraussetzungen für die Förderung einer Umschulun sind bei der Berufsgenossenschaft
Dieselben wie bei der Unfallversicherung. Darüber hinaus gilt die Regel, dass der Umschüler einer Branche mit Berufsgenossenschaft angehört - das ist beispielsweise oft bei Handwerkern der Fall.

Kostenübernahme einer Umschulung durch das Arbeitsamt

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für eine Umschulung durch einen sogenannten Bildungsgutschein, der einmalig in Anspruch genommen werden kann. Hierfür gelten verschiedene Voraussetzungen: So muss der Antragsteller weniger als ein Jahr lang arbeitslos oder arbeitssuchend gewesen sein oder er wird in naher Zukunft seinen bisherigen Job verlieren. Ebenfalls muss der Antragsteller ALG-1-berechtigt sein.

Die Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit beschränken sich in Deutschland auf anerkannte Ausbildungsberufe. So ist es zum Beispiel nicht möglich, mit dem Bildungsgutschein an einer Hochschule zu studieren.

Wann das Jobcenter für die Finanzierung einer Umschulung zuständig ist

Sofern keine der bereits genannten Anlaufstellen eine Umschulung finanziert, ist das Jobcenter ein weiterer möglicher Ansprechpartner. Für eine Förderung durch das Jobcenter wird ein Hartz-4-Bezug vorausgesetzt. Eine Umschulung kommt dann in Frage, wenn die bisherige berufliche Vorbildung nicht mehr ausreicht, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein.

Betriebliche Umschulung durch den Arbeitgeber - diese Möglichkeiten gibt es

Grundsätzlich ist es möglich, dass der eigene Arbeitgeber eine Umschulung finanziert. Allerdings gibt es zahlreiche Varianten. Ein Beispiel: Der Arbeitgeber entscheidet sich beim Bewerbungsprozess für einen Kandidaten, der ins Profil passt, dem aber noch fachliche Qualifikationen fehlen. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber eine Umschulung finanzieren. Diese kann dann berufsbegleitend stattfinden, so dass der Arbeitnehmer tagsüber im Betrieb arbeitet und den theoretischen Teil in der Abendschule lernt.

Eine weitere Option ist die Finanzierung einer Umschulung für interne Mitarbeiter, die in eine andere Abteilung wechseln möchten. Auch hier kann der Arbeitgeber sich teilweise oder auch vollständig an den Kosten beteiligen.