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Promotion

Die Vergabe des akademischen Grades zum Doktor/in wird als Promotion bezeichnet und hat zudem den höchsten akademischen Stellenwert. Dieser Titel folgt auf eine erfolgreich eingereichte Dissertation und eine darauf anschließende mündliche Prüfung. Wer einen Doktortitel verliehen bekommt, hat den Nachweis erbracht, dass er eigenständig wissenschaftlich arbeiten kann und auf einem Gebiet neue Erkenntnisse gewonnen hat. Nach der Promotion, sowie der Veröffentlichung der Dissertation, darf der Promovend das Kürzel Dr. in seinem Namen mitführen. Die Promotion berechtigt zudem zur Habilitation.