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Tourismusfachwirt
Voraussetzungen: |
Voraussetzung für die Zulassung zum IHK- Prüfungsteil " Handlungsfeld übergreifende Qualifikationen" - Ausbildung im Bereich Tourismus + 1 Jahr Berufspraxis bzw. - 4 Jahre Berufspraxis Voraussetzung für die Zulassung zum IHK- Prüfungsteil " Handlungsspezifische Qualifikationen" - erfolgreich bestandenen Prüfung in "Handlungsfeld übergreifende Qualifikationen" und - Ausbildung im Bereich Tourismus + 2 Jahre Berufspraxis bzw. - kaufmännische Ausbildung + dreijährige Berufspraxis bzw. - 5 Jahre Berufspraxis bzw. - glaubhafter Nachweis des Erwerbs von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen |
Zielgruppe: |
alle, die:
tätig sind |
Lernziele: |
Grundlagenfächer " Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" - Arbeits- und Lernmethoden - Grundkenntnisse in Rhetorik und Präsentation - Grundkenntnisse Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre - Rechtsformen - Wirtschafts- und Geldpolitik - Handelsgesetzbuch und Bürgerliches Gesetzbuch - Grundkenntnisse im Bereich Steuern, Unternehmensführung, Controlling, Rechnungswesen, EDV Kommunikation Fachbezogene Vertiefung "Handlungsspezifische Qualifikationen" - Grundlagenkenntnisse im Bereich Tourismus, wie: Kennwerte + Statistiken aktuelle Entwicklungen Politik Soziologie/ Psychologie kulturelle, ökonomische und ökologische Aspekte Entwicklungszentren und -gebiete - Grundlagenkenntnisse im Bereich Management, wie: Qualitäts-, Krisen-, Projekt-, Medien-, Veranstaltungs- und Eventmanagement Hotelmanagement, Gastronomiemanagement Verkehrsträgermanagement Betriebsanalysen Freizeitanlagen-, Erlebniswelten-, Reiseveranstaltungs- und Reisevermittlungsmanagement - Grundkenntnisse im Bereich Marketing, wie: Tourismus- und Informationsmarketing Philosophien des Marketings Marketingstrategien Marketing- Mix, - implementierung, -Controlling |
Studienbeginn: |
- jederzeit möglich |
Dauer: |
- die Regelstudienzeit beträgt 18- 27 Monate - es besteht die Möglichkeit das Studium zu verkürzen |
Abschluss: |
- nach erfolgreicher Kursteilnahme, Erhalt des SGD- Abschlusszeugnisses - Erwerb des IHK- Zeugnisses durch bestandene IHK- Prüfung - Abschluss ist anerkannt und staatlich zugelassen |
Besonderheiten: |
- einmonatiges Probestudium mit SGD- Lernmaterialien |
Weblink |
SGD - Gratis Studienfuehrer + Probelektionen! |
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